TVöD-Tarifabschluss

04.08.2016

Tarifabschluss TVöD - Deutliche Reallohnsteigerungen durchgesetzt!

Tabellenerhöhungen um 2,4 % ab 1. März 2016 und um 2,35 % ab 1. Februar 2017 – Leistungs kürzung bei der Zusatzversorgung abgewehrt – Entgeltordnung mit der VKA vereinbart

Am 29. April 2016 konnte in der 3. Runde eine Tarifeinigung mit dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern erzielt werden.

Die Ergebnisse im Überblick:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. März 2016 um 2,4 Prozent
  • Weitere Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende ab 1. März 2016 um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um 30 Euro
  • Die Praktikantenentgelte steigen um 2,4 Prozent und um 2,35 Prozent
  • Laufzeit bis 28. Februar 2018
  • 29 Tage Urlaub für Auszubildende (der Zusatzurlaub für Schichtarbeit in der Pflege bleibt erhalten)
  • Die am 29. Februar 2016 außer Kraft getretene Übernahmeregelung für Auszu bildende wird für die Laufzeit des Tarifabschlusses verlängert.
  • Übernahme der Unterbringungskosten bei auswärtigem Berufsschulbesuch Auszubildende nach BBiG erhalten 50 Euro jährlich für Ausbildungsmittel
  • Für die Zusatzversorgung im Bereich der VKA konnte ein maßgeschneidertes Ergebnis erzielt werden. Bei Zusatzversorgungskassen mit zusätzlichem Finanzierungsbedarf werden die Kosten paritätisch zwischen Arbeitgeber und Versicherten aufgeteilt.
  • Für die bei der VBL versicherten Beschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber wird die 2015 mit den Ländern vereinbarte Regelung übertragen. Sie sieht ebenfalls eine paritätische Aufteilung der Kosten vor.
  • Mit der VKA konnte endgültig eine Einigung über die am 1. Januar 2017 in Kraft tretende Entgeltordnung erzielt werden. Sie führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen. Außerdem erfolgen Höhergruppierungen ab 1. März 2017 stufengleich. Als hälftigen Ausgleich der Mehrkosten wird die Jahressonderzahlung im Bereich TVöD um 4 Prozentpunkte gekürzt und 3 Jahre lang nicht erhöht.
  • Die Tarifverträge zur Altersteilzeit werden bis zum 28. Februar 2018 verlängert.
  • Für die Beschäftigten bei Flughafen-Feuerwehren wurde eine Verhandlungszusage für eine tarifliche Regelung zum Gesundheitsschutz gegeben.
  • Bund und VKA haben jedwede Regelung zur Einschränkung von sachgrundloser Befristung abgelehnt.

PDF-Download des Abschlusses