11.10.2024
Unter dem Begriff "Aktive" versteht ver.di Vertrauensleute, aktive Mitglieder in Betriebsräten, Personalräten und Betriebsgruppen und natürlich alle anderen aktiven ver.di-Mitglieder.
Vertrauensleute sind das wichtigste Bindeglied zwischen den ver.di-Mitgliedern in Betrieben und Verwaltungen und der ver.di. Um von den Interessen und Bedürfnissen ihrer Mitglieder zu erfahren, braucht eine mitgliederstarke Gewerkschaft wie die ver.di die Vertrauensleute. Sie führen den Dialog und halten ihn lebendig.
Vertrauensleute sind nicht an das Betriebsverfassungsgesetz oder Personalvertretungsrecht gebunden. Das macht sie freier in der Wahrnehmung der Mitgliederinteressen im Betrieb und in ihrer Handlungsfähigkeit, denn sie sind ausschließlich der ver.di und ihren Mitgliedern verpflichtet. Die Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit gemäß Satzung, die demokratischen Beschlüsse sowie die eigenständig entwickelten Arbeitsschwerpunkte sind die Orientierung für ihr Handeln. Das Recht zur gewerkschaftlichen Aktivität ist aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit (§ 9 III 66) begründet.
Die gewählten Vertrauensleute stehen jedem Mitglied als vertrauensvolle Ansprechpartner/innen und mit Sachverstand zur Seite, wenn es zu Problemen am Arbeitsplatz geht oder um einen Rat in Sachen Tarifvertrag.
Seit 2005 gibt es im ver.di-Bezirk Südhessen einen Bezirksvertrauensleuteausschuss (BVLA).
Der VL- Ausschuss soll
11.10.2024
11.09.2024