Anlässlich der Anhörung zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ im Bundestag hat ver.di die schnellstmögliche Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben in der Krankenhauspflege gefordert
Mit dem Verhandlungsergebnis wird auch die vom Unternehmen gekündigte Regelung zur Pflegezulage zwischen 100 und 300 Euro im Monat wieder in Kraft gesetzt.
ver.di kritisiert den Arbeitsentwurf für eine Gesetzesänderung zur Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium, mit der vorgeblich eine Besserbezahlung von Pflegepersonen erreicht werden soll, als völlig unzureichend.
„Es ist gut, dass der Plan der Bundesregierung endlich auf dem Tisch liegt. Doch inhaltlich bleibt er in entscheidenden Punkten deutlich hinter dem zurück, was dringend notwendig ist“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.