Gewerkschaftliche Warnstreiks seien auch nach Ablauf der Friedenspflicht während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig, habe das Bundesarbeitsgericht eindeutig festgestellt.
Gestützt auf ein Rechtsgutachten hat ver.di die erweiterte Möglichkeit von Verbandsklagen zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Urheberinnen, Urhebern, Künstlern und Künstlerinnen gefordert.
ver.di fordert die erweiterte Möglichkeit von Verbandsklagen zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Urheber*innen und Künstler*innen. Das müsse mit einer entsprechenden EU-Richtlinie umgesetzt werden